Zurück, in Action und dazu gleich noch ein Sieg gegen die Musikindustrie in der Tasche – Kim Schmitz ist zurück im Licht der Öffentlichkeit.
Doch von vorn: In Zeiten der New Economy machte Kim Schmitz in Deutschland als vermeidlicher Hacker, New Economy Exzentriker und Luxusgut-Liebhaber von sich reden. Daneben darf man Schmitz sicherlich auch ein wenig Größenwahn attestieren – er mag es, sich ins hellste Licht zu setzen und nicht klein zu träumen. Nach seiner Verurteilung 2002 wegen Insiderhandels wurde es ruhig um “Dr. Kimble”, wie sich Schmitz gern nannte.
Nun ist der schillernde Mann zurück. Mit Wohnsitz Neuseeland und neuer Firma: Megaupload.com
Verbindungen zum in Hong Kong registrierten Megaupload wurden Schmitz bereits seit deren Auftauchen nachgesagt, mit einem Video und dem sich darum drehenden Prozess in New York allerdings bestätigt Schmitz zum ersten Mal seine Engagement mit dem Filehoster.
Der Zeitpunkt für Schmitz großes Comeback ist perfekt – denn der sich um Megaupload drehende Prozess jetzt ist nicht der typische, wenn es um “Musikindustrie vs. Filehoster” geht. Denn diesmal war es das Hochlade-Portal, dass den Musikgiganten Universal verklagte – und nebenbei noch für eine kleine Enthüllung sorgte.
Die Geschichte: Universal entfernte ein Werbevideo von Megaupload auf YouTube, in welchem Stars wie Alicia Keys oder Kanye West erklären, den Filehoster gern zu nutzen (inklusive Gastauftritt von Schmitz). Das stank Jemandem bei Universal offenbar so sehr, dass man das Video löschte – sehr wohl nicht löschen ließ, sondern selbst löschte. Gegen die Löschung des Videos zog Megaupload vor Gericht. Rechte von Universal wurden nicht verletzt, und von allen Stars hatte man die Einwilligung zur Veröffentlichung. Entsprechend kam das Gericht auch zum Urteil, dass das Video wieder online gestellt werden dürfe. Nebenbei musste Universal noch die Hosen runterlassen und erklären: Man habe die Löschung des Videos bei YouTube nicht beantragt. Vielmehr habe man einen Vertrag mit dem Videoportal, der es erlaube, Videoclips direkt über ein Redaktionssystem zu sperren, “in vielen vertraglich festgehaltenen Fällen”, nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.
Nun fragt darf man sich zwei Fragen stellen: Werden wir wieder öfter von Schmitz hören (wollen), der sich in den nächsten Wochen sicherlich noch einige male als der Mann in Szene setzen wird, der die Musikindustrie in die Knie und YouTube vorgeführt hat? Aber vor allem wäre die Frage: Was dürfen welche Rechteinhaber eigentlich warum bei YouTube löschen? Jetzt ist erst einmal Google an der Reihe, die Verhältnisse bei YouTube erklären zu müssen.
